Gradpaths – Wirtschaftsrechtliche Beratung

Strukturelle Neuordnung und Haftungsverteilung nach AktG und HGB

Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen in Frankfurt bei der rechtssicheren Durchführung von Fusionen, Eingliederungen und Umwandlungen. Der Fokus liegt auf der präzisen Zuordnung von Haftungsrisiken, der Einhaltung regulatorischer Vorgaben des Aktiengesetzes und der handelsrechtlichen Dokumentationspflichten.

Abgeschlossene Transaktionen

über 120

Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht

seit 2008

Leistungsversprechen

Ihre Vorteile bei gradpaths

Präzise Beratung auf Basis von AktG und HGB – für jede Phase der Unternehmensveränderung.
1

Haftungsklarheit bei Fusionen

Wir analysieren die gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat nach AktG und gestalten Freistellungsklauseln, die Ihre persönliche Verantwortung auf das gesetzlich zulässige Maß begrenzen.

Ergebnis: Rechtssichere Transaktion ohne persönliche Risiken für die Leitungsorgane.
2

Strukturelle Eingliederung nach § 319 AktG

Statt einer aufwändigen Verschmelzung prüfen wir die Voraussetzungen für die Eingliederung Ihrer Tochtergesellschaft – inklusive der 95 %-Mehrheit und des Ausschlusses von Minderheitsaktionären.

Ergebnis: Kostengünstige Integration mit klaren Rechtsfolgen für Mutter und Tochter.
3

Compliance-Checkliste für M&A

Wir erstellen eine transaktionsspezifische Prüfliste nach HGB und AktG – von der Due Diligence über den Verschmelzungsvertrag bis zur Offenlegung im Bundesanzeiger.

Ergebnis: Keine versteckten Compliance-Risiken, vollständige Dokumentation für die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.
4

Beratung zur Haftungskaskade

Wir differenzieren zwischen Innen- und Außenhaftung der Organe und zeigen Gestaltungsspielräume durch vertragliche Haftungsbeschränkungen auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Ergebnis: Transparente Verantwortungsbereiche und minimierte Durchgriffshaftung.
5

Prüfung der Verschmelzungsbilanz

Wir begleiten die Erstellung und Prüfung der Verschmelzungsbilanz nach § 319 AktG und HGB, um Fehlbewertungen und daraus resultierende Haftungsansprüche zu vermeiden.

Ergebnis: Bilanzielle Korrektheit und Rechtssicherheit für den gesamten Fusionsprozess.
6

Regulatorische Begleitung bei grenzüberschreitenden Fusionen

Wir beraten zu den spezifischen Anforderungen des AktG bei internationalen Zusammenschlüssen, inklusive der Offenlegungspflichten und der Abstimmung mit ausländischen Rechtsordnungen.

Ergebnis: Reibungsloser Vollzug der Fusion unter Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben.

Leistungsspektrum

Gesellschaftsrechtliche Beratung für Strukturwandel und Fusionen

Haftungsverteilung bei grenzüberschreitenden Fusionen

01

Wir analysieren die gesamtschuldnerische Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten nach AktG und BGH-Rechtsprechung. Die Prüfung umfasst die Durchgriffshaftung, die Verantwortlichkeit bei fehlerhafter Verschmelzungsbilanz und die Gestaltung vertraglicher Freistellungsklauseln.

Zur Analyse

Strukturelle Neuorganisation nach § 319 AktG

02

Die Eingliederung als Sonderform der Konzernintegration ermöglicht die vollständige Integration einer Tochtergesellschaft ohne klassische Verschmelzung. Wir prüfen die Voraussetzungen, insbesondere die 95 %-Mehrheit, und begleiten den Ausschluss von Minderheitsaktionären sowie die Gläubigerschutzmaßnahmen.

Zum Verfahren

Compliance-Pflichten bei M&A-Transaktionen

03

Von der Due-Diligence-Prüfung über die Dokumentation im Verschmelzungsvertrag bis zur Offenlegung im Bundesanzeiger – wir systematisieren die aktien- und handelsrechtlichen Compliance-Vorgaben. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Haftungsrisiken nach § 331 HGB und strafrechtlichen Konsequenzen.

Zu den Pflichten

Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen

04

Wir entwerfen und prüfen Kaufverträge, Garantieklauseln und Freistellungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die Gestaltung umfasst insbesondere die Haftungsbegrenzung und die Regelung von Gewährleistungsrechten.

Beratung anfragen

Regulatorische Begleitung von Verschmelzungen

05

Wir begleiten den gesamten Verschmelzungsprozess nach AktG und UmwG – von der Erstellung des Verschmelzungsvertrags über die Berichterstattung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Die Prüfung umfasst auch die steuerlichen und kartellrechtlichen Implikationen.

Prozess starten

Sanierung und Restrukturierung

06

Wir beraten zu gesellschaftsrechtlichen Sanierungsinstrumenten, insbesondere zur Kapitalherabsetzung, zum Debt-Equity-Swap und zur übertragenden Sanierung. Die Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Gläubigerschutzvorschriften und der Haftungsrisiken für Geschäftsleiter.

Sanierung prüfen

Warum gradpaths?

Klare Haftungszuweisung, präzise Strukturierung, regulatorische Sicherheit nach AktG und HGB.

Haftungsklarheit bei Fusionen

Anders als viele Kanzleien, die Haftungsfragen erst im Streitfall klären, definieren wir die Verantwortlichkeiten bereits im Verschmelzungsvertrag. Die gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 25 AktG wird durch vertragliche Freistellungsklauseln und eine detaillierte Haftungskaskade ergänzt. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten – von der Due Diligence bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Strukturelle Neuorganisation ohne Umwege

Die Eingliederung nach § 319 AktG ist oft die effizientere Alternative zur klassischen Verschmelzung. Wir prüfen die Voraussetzungen – insbesondere die 95 %-Beteiligung und den Ausschluss von Minderheitsaktionären – und begleiten den gesamten Prozess von der Beschlussfassung bis zur Eintragung. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von Anfechtungsklagen, die bei Verschmelzungen häufiger auftreten.

Compliance als durchgängiges Prinzip

Unsere Beratung stellt sicher, dass jede Transaktion den Anforderungen des HGB und AktG entspricht. Von der Sorgfaltspflicht des Vorstands bei der Due Diligence über die Dokumentation im Verschmelzungsvertrag bis zur Offenlegung im Bundesanzeiger – wir liefern eine vollständige Compliance-Checkliste. Das minimiert Haftungsrisiken nach § 331 HGB und schafft Vertrauen bei Aufsichtsbehörden und Geschäftspartnern.

Vertiefende Lektüre zur Umstrukturierung

Aktuelle Analysen zu Haftung, Eingliederung und Compliance nach AktG und HGB.

Haftungsverteilung bei Fusionen Die gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen wird anhand der jüngsten BGH-Rechtsprechung dargestellt. Besondere Berücksichtigung findet die Abgrenzung von Innen- und Außenhaftung.

Eingliederung nach § 319 AktG Die strukturelle Neuorganisation durch Eingliederung wird als Alternative zur klassischen Verschmelzung erläutert. Im Fokus stehen die Voraussetzungen der 95 %-Beteiligung und die Rechtsfolgen für die eingegliederte Gesellschaft.

Haftungsverteilung bei grenzüberschreitenden Fusionen nach AktG

Analyse der gesetzlichen Haftungskaskade bei internationalen Unternehmenszusammenschlüssen. Der Beitrag beleuchtet die Durchgriffshaftung und die Verantwortlichkeit bei fehlerhafter Verschmelzungsbilanz.

Zum Beitrag

Strukturelle Neuorganisation nach § 319 AktG – Eingliederung als Alternative zur Verschmelzung

Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Eingliederung als Sonderform der Konzernintegration. Praxisbeispiele aus der jüngeren Rechtsprechung illustrieren die Anwendung in der Beratungspraxis.

Zum Beitrag

Compliance-Pflichten bei M&A-Transaktionen nach HGB und AktG

Prüfpflichten, Dokumentation und Haftungsrisiken bei Unternehmenskäufen und -fusionen. Der Beitrag systematisiert die Sorgfaltspflicht des Vorstands und die strafrechtlichen Konsequenzen nach § 331 HGB.

Zum Beitrag
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